Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Nutzungsbedingungen der PIRON Metallbau GmbH für Elektroladesäulen
Die PIRON Metallbau GmbH (im Folgenden als „Betreiber“ bezeichnet) betreibt an verschiedenen Standorten PKW-Stellflächen mit der Möglichkeit der Entnahme von Elektrizität für den Betrieb von Elektrofahrzeugen (nachfolgend Ladestationen genannt).
- Geltungsbereich
- a) Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, zu denen der Kunde berechtigt ist, eine Ladestation des Betreibers mittels Ladekarte der PIRON Metallbau GmbH oder im Rahmen des Ad hoc-Ladens zum Zwecke des
Parkens und gleichzeitiger Entnahme von Elektrizität zu benutzen (im Folgenden zusammenfassend als „Benutzung“ bezeichnet).
Die Ladekarte muss beim Betreiber per Email beantragt werden. Ad hoc-Laden bezeichnet im Folgenden die Möglichkeit der Nutzung einer Ladestation ohne vorherige Registrierung beim Betreiber. Eine Ladestation besteht aus einer Stellfläche für
Elektrofahrzeuge mit zugehörigem Ladepunkt. Ein Ladepunkt ist eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektrofahrzeugen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektrofahrzeug aufgeladen werden kann.
- b) Bei jeder Benutzung einer Ladestation gelten die Bestimmungen dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen.
- c) Die Person des Betreibers ist an der Ladestation entsprechend kenntlich gemacht.
- Berechtigung zur Benutzung von Ladestationen und Ladekarte
2.1 Ad-hoc Ladung
- a) Zur Benutzung der Ladestationen ist jedermann berechtigt. Ad hoc-Laden ermöglicht den einfachen und diskriminierungsfreien Zugang an allen mit Ad-hoc-Stickern versehenen Ladestationen des Betreibers. Die Benutzung der Ladestation setzt die
Verwendung des an der Ladestation aufgedruckten URL, QR-Codes oder NFC durch den Kunden voraus sowie dessen Authentifizierung unter Verwendung eines Zahlungsmittels (z.B. Kreditkarte).
- b) Nach Abschluss eines Nutzungsvertrages zwischen dem Betreiber und dem Kunden wird der Ladepunkt freigeschaltet und ermöglicht die Benutzung der Ladestation nach den Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
- b) Die Person des Betreibers wird dem Kunden bei Abschluss des Nutzungsvertrages auf geeignete Weise mitgeteilt.
- c) Es besteht kein Anspruch auf Aufrechterhaltung der maximalen Leistung (kW) an dem Ladepunkt, auf ständige Nutzbarkeit der Ladestation.
- d) Der Kunde kann vor Beginn des Ladevorgangs eine E-Mail-Adresse hinterlegen, über die ihm eine Rechnung über das gemäß Ziffer 4. zu entrichtende Entgelt zugeht.
2.2 Ladung mit Ladekarte
Der Kunde ist berechtigt, mit der überlassenen Ladekarte die von der PIRON Metallbau GmbH betriebenen Ladesäulen zur Betankung von Elektrofahrzeugen zu nutzen. Die Ladekarte bleibt Eigentum des Betreibers.
Den Verlust der Karte hat der Kunde unverzüglich per Email an Ladestation@Piron.NRW unter Nennung des Namens sowie Kartennummer zu melden. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte erhebt der Betreiber eine Bearbeitungs-Gebühr in Höhe von 50,00 Euro (brutto). Mit Meldung des Verlustes wird der Betreiber die Ladekarte unverzüglich sperren. Die Ladekarte ist nicht übertragbar.
- Inhalt des Nutzungsvertrages
- a) Der Kunde ist berechtigt, die Ladestation des Betreibers nach Maßgabe dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen zu benutzen.
- b) Das Recht zur Benutzung umfasst das Parken eines Elektrofahrzeugs innerhalb der angegebenen Stellfläche der Ladestation bei gleichzeitiger Verbindung des Elektrofahrzeugs mit dem der Stellfläche zugeordneten Ladepunkt der Ladestation durch ein zugelassenes Ladekabel. Diese Nutzungsgestattung gilt für die angegebene Höchstbenutzungsdauer der Ladestation. Die Geltung etwaiger Öffnungszeiten, bleibt unberührt.
- c) Die Höchstbenutzungsdauer ist die Dauer für den Ladevorgang zuzüglich 15 Minuten.
- d) Die Benutzung der Stellflächen ohne gleichzeitige Entnahme von Elektrizität über den zugehörigen Ladepunkt ist nicht gestattet. Die jeweilige Höchstdauer ist in jedem Fall zu beachten.
- e) Die Benutzung der Ladestation zu Testzwecken (Fahrzeugtests), zur Weitervermietung oder für Werbemaßnahmen (inkl. Dreharbeiten) ist ohne ausdrückliche Genehmigung des jeweiligen Betreibers nicht gestattet.
- f) Im Falle eines Verstoßes gegen lit. b) bis e) ist der Betreiber berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden zu entfernen bzw. durch Dritte entfernen zu lassen. Hierfür werden dem Kunden die Kosten nach Aufwand berechnet. Das Recht des Betreibers,
weitere Schadensansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.
- Entgelt
- a) Der Betreiber ist berechtigt, vom Kunden für die Nutzung der Ladekarte ein Entgelt zu verlangen.
- b) Der Betreiber ist berechtigt, vom Kunden für die Benutzung der Ladestation ein Entgelt zu verlangen.
- c) Der jeweils gültige Preis für die Benutzung der Ladestation wird dem Kunden vor Beginn des Ladevorgangs auf geeignete Weise mitgeteilt.
- d) Hat der Kunde seine E-Mail-Adresse hinterlegt, erhält er über das zu entrichtende Entgelt eine Rechnung. Die Übermittlung der Rechnung erfolgt auf elektronischem Wege.
- e) Die Bezahlung erfolgt über das gemäß Ziffer 2. a) verwendete Zahlungsmittel.
- Änderung der Kundendaten
Der Kunde teilt den Stadtwerken PIRON Metallbau GmbH unverzüglich Änderungen seiner übermittelten Kundendaten per Email mit.
- Vertragsbeendigung, Kündigung
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende gekündigt werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn PIRON Metallbau GmbH begründete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Ladekarte vorliegen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung an die PIRON Metallbau zurückzugeben. Der gegebenenfalls hinterlegte Pfandbetrag wird dem Kunden unmittelbar zurückgezahlt.
- Sorgfältige Benutzung der Ladestationen
- a) Der Kunde hat bei der Benutzung der Ladestation stets die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen. Er hat sich vor Beginn der Nutzung über die richtige Bedienweise der Ladestation und des Ladepunktes zu vergewissern. Bei Zweifeln über die richtige
Bedienung hat sich der Kunde zunächst hinreichend bei dem Betreiber der Ladestation zu informieren.
- b) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das aufzuladende Elektrofahrzeug sowie das Ladekabel – sofern dieses nicht fest mit der Ladestation verbunden ist – die für den Ladepunkt und den Ladevorgang erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllen.
- c) Jede erkennbare Beschädigung der Ladestation, insbesondere Schäden an dem Ladepunkt sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Ladevorgänge dürfen im Falle erkennbarer Beschädigungen des Ladepunktes nicht begonnen werden. Begonnene
Ladevorgänge sind sofort zu beenden. Das gleiche gilt im Falle erkennbarer Fremdkörper am oder im Ladepunkt, insbesondere an der Buchse/Steckdose oder am Stecker.
- d) Für den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage des Elektrofahrzeuges, einschließlich des Ladekabels, sofern dieses nicht fester Bestandteil der Ladestation ist, ist der Kunde gegenüber dem Betreiber verantwortlich. Dies gilt auch für die
einwandfreie und feste Verbindung des Ladekabels mit dem Ladepunkt. Hat der Kunde das Elektrofahrzeug einem Dritten zur Benutzung überlassen, so bleibt der Kunde verantwortlich.
- e) Schädliche oder den Betrieb der Ladestation negativ beeinträchtigende Rückwirkungen auf die Ladestation, insbesondere auf die elektrische Anlage sowie auf das Niederspannungsnetz, sind auszuschließen.
- f) Das Elektrofahrzeug – einschließlich des Kabels – darf bei der Benutzung der Ladestation nur nach den Vorschriften dieser
Allgemeinen Rahmennutzungsbedingungen, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften (Gesetze und Verordnungen) und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben werden.
- g) Es dürfen nur Materialien und Geräte (dies gilt auch für das Elektrofahrzeug selbst sowie für das Ladekabel) verwendet werden, die entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 1 wird vermutet, wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Sofern die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn die Materialien oder Geräte das Zeichen einer akkreditierten Stelle tragen, insbesondere das VDE-Zeichen oder das GS-Zeichen. Materialien und Geräte, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die den technischen
Spezifikationen der Zeichen im Sinne des Satzes 8 nicht entsprechen, werden einschließlich der von den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Die Beweislast hierfür liegt beim Kunden.
- h) Ladekabel sind vollständig auszurollen. Übergangsadapter sowie ladekabelintegrierte Steuer- und Schutzeinrichtungen (In-Cable Control Box bei Mode 2 Ladung) dürfen nur verwendet werden, wenn diese vom Hersteller des Fahrzeugs, vom Betreiber der
Ladestation oder vom Hersteller des Ladepunktes speziell gekennzeichnet und ausdrücklich zugelassen sind. Der Kunde ist verpflichtet, sich rechtzeitig über Bestand und Umfang etwaiger Zulassungen zu informieren. Adapter, welche den Übergang von
einer Ladebetriebsart zu einer anderen (insb. von Mode 1 zu Mode 3) ermöglichen, dürfen nicht verwendet werden. Informationen zu Adaptern finden Sie in der Regel u.a. in der Bedienungsanleitung Ihres Elektrofahrzeugs.
- i) Ausdrücklich nicht gestattet sind:
=> im Eigenbau hergestellte oder veränderte Ladekabel
=> Adapter, welche die Fahrzeugkupplung mit dem Fahrzeugstecker verbinden. Dies gilt insbesondere auch für die Verwendung von Adaptern an (Gleichstrom-Schnellladestationen mit fest installiertem Ladekabel.
=> Verlängerungen oder Mehrfachsteckdosen.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Der Betreiber ist berechtigt, die erbotsaufzählung einseitig zu erweitern, soweit dies aus technischen Gründen angemessen ist. Die Geltung der Allgemeinen Rahmennutzungsbedingungen bleibt davon unberührt.
- j) Die einphasige Ladung ist nur bis zu einer Bemessungsleistung von 4,6 kVA zulässig. Darüber hinaus ist grundsätzlich ein dreiphasiges Ladegerät mit gleichmäßiger Aufteilung der Leistung auf die drei Außenleiter zu verwenden. Für Elektrofahrzeuge mit
einphasigem Ladegerät ist der Ladestrom fahrzeugseitig auf maximal 20 A zu begrenzen, um eine Asymmetrie im vorgelagerten Versorgungsnetz zu vermeiden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Fahrzeughersteller oder an den Betreiber der
Ladestation.
- k) Der Betreiber ist berechtigt, jederzeit Änderungen an den technischen Spezifikationen sowie der Bedien- und Funktionsweise der Ladestationen vorzunehmen.
- l) Macht der Kunde durch die fehlerhafte oder unsachgemäße Benutzung einer Ladestation den Einsatz eines Entstördienstes und/oder die Reparatur einer Ladestation erforderlich, so hat der Kunde die hierdurch entstehenden Kosten zu erstatten, soweit der Kunde den Einsatz des Entstördienstes und/oder die Reparatur zu vertreten hat. Der Betreiber ist berechtigt, die Kosten gemäß tatsächlichem Aufwand in Rechnung zu stellen. Das Recht des Betreibers, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.
- Unterbrechung der Benutzung
Der Betreiber ist aus betriebsnotwendigen Gründen, bspw. zum Zwecke notwendiger Arbeiten einschließlich der Instandhaltung, Inspektion, Wartung, Instandsetzung oder Modernisierung jederzeit berechtigt, die Benutzung einer
Ladestation zu verweigern bzw. die Ladestation zu sperren, oder einen Ladevorgang zu unterbrechen sowie die Leistung zu reduzieren bzw. zu begrenzen.
- Zuwiderhandlungen durch den Kunden
- a) Der Betreiber ist berechtigt, die Benutzung der Ladestation, insbesondere einen Ladevorgang, ohne vorherige Androhung zu unterbrechen, wenn der Kunde den Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen zuwiderhandelt oder die
Unterbrechung erforderlich ist, um
=> eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Sachen von erheblichem Wert abzuwenden oder
=> zu gewährleisten, dass Störungen Dritter (z.B. zugeparkte Zufahrten) oder
=> störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers ausgeschlossen sind.
- b) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Betreiber berechtigt, die zukünftige Benutzung der Ladestationen zu verweigern. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Verweigerung der weiteren Benutzung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht
besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Nutzungsverweigerung ist, soweit diese Rahmennutzungsbedingungen nichts anderes vorsehen, unverzüglich nach Beendigung der Zuwiderhandlung, bspw. der Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen, zu beenden.
- Haftung
Die PIRON Metallbau GmbH haftet nicht für die Verfügbarkeit der Ladesäulen. Die Haftung der PIRON Metallbau GmbH für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Die PIRON Metallbau GmbH haftet insbesondere nicht für Schäden des Kunden, die aus dem Verlust oder Diebstahl der Ladekarte ID resultieren. Die verschuldensabhängige Haftung des Betreibers sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
- Höhere Gewalt
und Störung des Netzbetriebs Soweit gegenüber dem Kunden eine Verpflichtung zur Leistung entstanden ist, ruht diese, soweit und solange der Betreiber an der vertragsgemäßen Erfüllung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung der Betreiber nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, gehindert ist. Bei der Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung ist der
Betreiber, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließich des Netzanschlusses der Ladestation handelt, von einer etwaigen Pflicht zur Lieferung von Strom befreit.
- Datenschutz + Videoüberwachung
- a) Es wird darauf hingewiesen, dass alle zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlichen, auf die Person des Kunden bezogenen Daten nach Maßgabe der beigefügten „Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten“ beim Betreiber elektronisch gespeichert, verarbeitet und – soweit zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig – an andere Stellen weitergegeben werden.
- b) Der Betreiber ist berechtigt, die Dauer der jeweiligen Benutzung zu messen, zu erfassen und zu Nachweiszwecken zu speichern sowie dem Betreiber zur Erfüllung und Zweckerreichung dieses Rahmennutzungsvertrages zur Verfügung zu stellen. Der Betreiber ist zur Speicherung und Verwendung dieser Daten zur Erfüllung und Zweckerreichung dieses Rahmennutzungsvertrages berechtigt.
- c) Die Videoüberwachung wird eingesetzt werden, um vor Einbrüchen, Diebstählen, Vandalismus (Eigentumsschutz) und Übergriffen (Personenschutz) zu schützen. Zudem wird die Videoüberwachung genutzt um dem Kunden einen Mehrwert zu geben und somit von Extern prüfen zu können, ob die Ladestation besetzt ist.
- Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Kleve, wenn der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Widerrufsbelehrung Elektromobilität Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Betreiber, der PIRON Metallbau GmbH, van-Houten-Straße 11 47533 Kleve eine E-Mail an: Ladestation@Piron.NRW , mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Einschreibebrief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Tankaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
PIRON Metallbau GmbH
Van-Houten-Straße 11
47533 Kleve
Ladestation@Piron.NRW
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung
der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am (*)/erhalten am (*)
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Name des/der Verbraucher(s)
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Anschrift des/der Verbraucher(s)
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Unterschrift des/der Verbraucher(s)
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(nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
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_________________________(*) Unzutreffendes streichen.
Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren
Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern vor der folgenden Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Verbraucher
können sich hierzu an die folgende Verbraucherschlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle Energie
Kontakt:
Friedrichstr. 133
10117 Berlin
Telefon: +49 30 2757240 0
Telefax: +49 30 2757240 69
Internet: http://www.schlichtungsstelle-energie.de